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Teilnahmeberechtigung

An dem Projekt können zurzeit nur Versicherte gesetzlicher Krankenkassen teilnehmen, die dem Verband der Angestellten Krankenkassen (VdAK) oder dem Arbeiterersatzkassenverband (AEV) angehören (eine Auflistung der Kassen finden Sie hier). Andere gesetzliche Krankenkassen haben die Möglichkeit, dem Vertrag künftig beizutreten. Medizinische Voraussetzung zur Teilnahme ist die histologische Sicherung der Diagnose Hodgkin Lymphom.

Zeitpunkte, an denen eine Einschreibung für den Vertrag zur integrierten Versorgung möglich ist, sind entweder die erstmalige Diagnose der Erkrankung oder die Diagnose eines Rezidivs (Rückfall) des Hodgkin Lymphoms. Während einer laufenden Behandlung ist ein Beitritt zum Vertrag nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle relevanten Entscheidungen im Hinblick auf Diagnostik und Therapie gefällt worden sind und der behandelnde Arzt feststeht.

Die Teilnahme am Vertrag der integrierten Versorgung ist für Versicherte mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Es genügt das Formular zu unterschreiben, welches vom koordinierenden Arzt vorgelegt wird. Mit der Zustimmung zur Teilnahme am Vertrag ist auch die Zustimmung verbunden, eigene Behandlungsdaten anonymisiert zur Auswertung der Behandlungsqualität weiterzugeben. Die Zustimmung zur Teilnahme kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. 

Über alle Details der Behandlung, insbesondere die Bedingungen zur Teilnahme an den Studienprotokollen der Studiengruppen und zur Teilnahme am Vertrag der integrierten Versorgung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung klärt sie ihr koordinierender Arzt auf. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an ihn.