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Fragen und Antworten zum Thema Hodgkin Lymphom und SARS-CoV-2

Soll ich mich als Hodgkin Lymphom Patient gegen COVID-19 impfen lassen?

Eine COVID-19 Schutzimpfung kann vor einem schweren Verlauf der Erkankung COVID-19 schützen und ist aus diesem Grund insbesondere geschwächten Personengruppen empfohlen. Für weiterführende Informationen zur COVID-19 Impfung speziell bei Krebspatienten verweisen wir auf die Patienteninformation der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO): https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2021/covid-19-informationen-fuer-krebspatient-innen-aktualisiert

Ich bin aktuell in Behandlung meines Hodgkin Lymphoms und erhalte eine Polychemotherapie (bspw. BEACOPP oder ABVD) oder eine sogenannte Hochdosistherapie – was sind meine Risiken und was soll ich beachten?

  • Die Therapie des Hodgkin Lymphoms kann mit den in Deutschland etablierten Behandlungen in den meisten Fällen geheilt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die Behandlung möglichst nicht unter- oder abgebrochen werden.
  • Während der Therapie haben Patient*innen ein erhöhtes Risiko, eine Pilzinfektion, eine bakterielle oder eine Virusinfektion zu erleiden. Daher gilt auch unabhängig von der aktuellen Gefahr für eine SARS-CoV-2 Infektion Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Das bedeutet für Sie jetzt in ganz besonderem Maß:
    • Meiden Sie persönliche Kontakte und die Öffentlichkeit!
    • Familienmitglieder oder andere enge Kontaktpersonen sollten ebenfalls die Hygieneregeln beachten und soziale Kontakte, soweit irgend möglich, einstellen.
    • Wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung aufhalten, klären Sie bitte zuvor mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie einen Mundschutz tragen sollen! Dies gilt auch in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus.
    • Waschen Sie sich die Hände und vermeiden Sie den Griff in Ihr Gesicht. Diese einfachen Maßnahmen sind sehr wirkungsvoll!
    • Sie sollten sich bei Erkältungssymptomen (wie Husten und/oder Fieber) umgehend in ärztliche Behandlung begeben! Das gilt jederzeit, also auch am Wochenende oder in der Nacht.
  • Sollten Sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten Kortison-Präparate, die manchmal Teil der Chemotherapie sind, abgesetzt werden! Wichtig: Dies gilt nur bei einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2. Bei Unsicherheiten sprechen Sie auch hier mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin.

Ich habe bereits meine Chemotherapie beendet. Ab wann ist mein Immunsystem und damit mein Infektionsrisiko wieder „normal“?

Die Dauer der Beeinträchtigung des Immunsystems durch eine Chemotherapie hängt sehr von der Art und der Intensität der Chemotherapie und von Patient*innen-spezifischen Faktoren ab (zum Beispiel dem Alter). Deshalb kann man für diese Frage keine allgemeine verlässliche Aussage treffen. In der Regel sollte ein Jahr nach Beendigung der Chemotherapie eine Erholung des Immunsystems erfolgt sein. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren behandelnden Arzt/ ihre behandelnde Ärztin für Ihr aktuelles persönliches Risiko.

Ich habe bereits meine Chemotherapie beendet, muss aber noch bestrahlt werden. Soll die Bestrahlung stattfinden? Welche Risiken habe ich, wenn ich mich während der Bestrahlung mit SARS-CoV-2 infiziere?

Die Bestrahlung sollte, wie auch die Chemotherapie, nicht abgebrochen werden oder überhaupt nicht stattfinden. Sie ist wichtiger Teil der Therapie und hilft, die Erkrankung zu heilen.

Die Bestrahlung beeinflusst auch Ihre Immunabwehr, so dass ein Risiko für Infektionen besteht. Zudem erfolgt die Bestrahlung beim Hodgkin Lymphom häufig direkt nach der Chemotherapie, so dass deren Nebenwirkungen auf das Immunsystem meist noch andauern. Es gelten daher folgende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Meiden Sie persönliche Kontakte und die Öffentlichkeit!
  • Familienmitglieder oder andere enge Kontaktpersonen sollten ebenfalls die Hygieneregeln beachten und soziale Kontakte, soweit irgend möglich, einstellen.
  • Wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung aufhalten, klären Sie bitte zuvor mit Ihrem behandelnden Arzt, ob Sie einen Mundschutz tragen sollen! Dies gilt auch in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus.
  • Waschen Sie sich die Hände und vermeiden Sie den Griff in Ihr Gesicht. Diese einfachen Maßnahmen sind sehr wirkungsvoll!

Sie sollten sich bei Erkältungssymptomen (wie Husten und/oder Fieber) umgehend in ärztliche Behandlung begeben. Das gilt jederzeit, also auch am Wochenende oder in der Nacht.

Ich erhalte momentan eine Therapie mit einem sogenannten PD1-Antikörper wegen meiner Hodgkin Lymphom-Erkrankung. Was sollte ich beachten?

Zur Interaktion von dem SARS-CoV-2 Virus und der PD1-Antikörpertherapie bei einem Hodgkin Lymphom gibt es aktuell keine verlässlichen Daten. Da die Antikörper meist in einer Situation eingesetzt werden, in der keine alternativen Therapieoptionen mehr angeboten werden können, sollten Sie mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin die Vor- und Nachteile der Beendigung der Tumortherapie gegen die möglichen Risiken einer COVID19 Infektion abwägen.

Ich habe meine Therapie bereits vor mehr als einem Jahr abgeschlossen und befinde mich in der Nachsorge. Ich fühle mich gesund. Ich habe keine Spätfolgen der Erkrankung oder Therapie, die mir bekannt wären und nehme keine Medikamente. Was sollte ich beachten?

  • Gesunde ehemalige Hodgkin Lymphom Patient*innen unter 60 Jahren, die keine weiteren Erkrankungen haben, sollten sich an die Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung des Robert-Koch-Institutes (RKI.de) halten.
  • Nachsorgetermine sollten bei Beschwerden oder dem Verdacht eines Rezidivs weiterhin wahrgenommen werden, da das Risiko der Erkrankung das Risiko an einer schwerwiegenden SARS-CoV-2 Infektion überwiegt.
  • Wenn Sie keine akuten Beschwerden haben und bei Ihnen keine aktive Tumorerkrankung vermutet wird, sollten Sie Nachsorgetermine in Absprache mit der/m behandelnden Ärztin/Arzt planen und möglichst verschieben.

Habe ich nach der Behandlung mit Bleomycin ein erhöhtes Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf einer SARS-CoV19 Infektion?

  • Das Medikament "Bleomycin" ist bekannt dafür, in einigen Fällen eine Lungenschädigung, sogenannte Fibrose, verursachen zu können. Dieser Umbau des Lungengewebes führt dazu, dass die Lunge nicht mehr optimal arbeiten kann. Patient*innen mit diese Spätfolge leiden häufig unter Luftnot und Infektionen der Atemwege. Wenn Sie eine solche diagnostizierte Schädigung der Lunge haben, sind Sie folglich gefährdet einen schwerwiegenden Verlauf einer SARS-CoV19 Infektion zu erleiden.
  • Bei den allermeisten, insbesondere bei den jungen Patient*innen (< 40 Jahre bei Therapie) führt die Therapie mit Bleomycin im Rahmen des Hodgkin Lymphoms jedoch nicht zu Schädigungen. Sollten Sie also keine diagnostizierte Lungenschädigung haben, so besteht nur aufgrund der Therapie mit Bleomycin keine erhöhte Gefahr für ein schwerwiegenden Verlauf.

Ich habe meine Therapie bereits abgeschlossen und befinde mich in der Nachsorge. Leider habe ich eine diagnostizierte Lungenerkrankung, Herzerkrankung, Diabetes, oder eine andere dauerhafte und beeinträchtigende Organerkrankung. Was bedeutet das für mich im Alltag und im Fall einer Infektion?

  • Es ist bekannt, dass Personen über 60 Jahre ein Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf der SARS-CoV-2 Infektion haben. In diesem Kollektiv sind auch die oben genannten Erkrankungen häufig. Ob dies Rückschlüsse auf den Verlauf bei jungen Patient*innen mit diesen Erkrankungen zulässt, kann noch nicht gesagt werden. In jedem Fall sollte die Infektion vermieden werden.
  • Für Patient*innen, die eine Lungenerkrankung (auch Raucher), eine Herzerkrankung, eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) haben oder an anderen Erkrankungen leiden, die das Immunsystem schwächen, sollten besonders darauf achten, soziale Kontakte einzustellen und die Öffentlichkeit zu meiden. Die Liste an möglichen Diagnosen ist lang, die oben genannten Erkrankungen sind als Beispiele zu werten. Welche Erkrankungen darunter fallen kann der/die behandelnde Hausarzt/Hausärztin oder Onkologe/Onkologin abschätzen.

Ich bin schon lange in Nachsorge. In der Therapie wurde mir damals die Milz entfernt. Sollte ich mich besonders schützen? Habe ich ein erhöhtes Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf?

  • Die Milz hat eine wichtige Funktion bei der Abwehr invasiver Infektionen durch bestimmte Bakterien und Parasiten. Die Entfernung der Milz führt dazu, dass diese wichtige Immunfunktion nicht mehr besteht. Daher gilt für diese Patient*innen mit sog. „Asplenie“, dass regelmäßige Nachsorge und bestimmte Impfungen sowie Vorsorgemaßnahmen wichtig sind
  • Es ist nicht klar, inwiefern die Entfernung der Milz einen Einfluss auf die Erkrankung mit dem Coronavirus hat. Es besteht jedoch die Gefahr einer gleichzeitigen bakteriellen Infektion, was zu einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf führen kann. Da bakterielle Infektionen bei Patient*innen ohne Milz besonders schwerwiegend verlaufen können, gilt für sie besondere Vorsicht. Sie sollten eine mögliche Infektion soweit wie möglich vermeiden, soziale Kontakte begrenzen und die Öffentlichkeit meiden.

Weitere Fragen

Sollten Sie weiterhin Fragen zum Thema haben, die nicht beantwortet werden, so können Sie sich auch weiterhin per E-Mail bei uns melden.

Die E-Mail-Addresse lautet: dhsg@uk-koeln.de.